Dortweltsenderin
Alt Dortweltsenderin werden jene Frauen bezeichnet, die einer Frau, die ungewollt schwanger ist, bei der Entfernung des ungeborenen Kindes behilflich ist.
Galt jener Beruf bis zu den Anfängen des Zeitalters der Menschenherrschaft als bei Strafe verboten, wurde dieser mehr und mehr geduldet.
Im Zeitalter der geeinten Welt, gilt der Beruf als offiziell anerkannt, ist jedoch mit strengen Auflagen verbunden.
Hintergrund
Schon in den Anfangzeiten der Menschheit im Zeitalter der Schöpfung wurden Frauen oftmals ungewollt schwanger.
Oftmals trugen sie die Kinder aus, und entledigten sich der Säuglinge auf verschiedene Weise.
Im Volk der Sutra gab es zahlreiche wissenschaftliche Fortschritte, welche auch das Entfernen von Ungeborenen Kindern aus dem Mutterleib betraf. Nach und nach etablierten sich Gruppierungen, die sich mit diesem Thema beschäftigten, wiewohl auch zahlreiche freiwillige Probanden für die Versuche zur Verfügung standen.
Starben dabei oftmals die Frauen aufgrund unsachgemäßer und unvorsichtiger Vorgehensweise, konnte sich über die Zwölfmonde hinweg genug Wissen einstellen, wie jene Prozedur von statten zu gehen hat, damit die Schwangere nicht qualvoll dabei verstirbt.
Durch die zahlreichen Todesopfer im Zuge der Forschung, wurde die Prozedur verboten, später vom Gründer des Landes Garan, Garan Foran, unter Todesstrafe gestellt.
Arbeiteten die Dortweltsenderinnen zwar nur noch im Verborgenen, wuchs das Ansehen unter dem Volk für den Berufsstand jedoch zunehmend.
Es gab nie einen offiziellen Erlass, dass die Durchführung mit dem Tode bestraft würde (dies oblag allein dem König zu entscheiden, jedoch war die Todesstrafe für den Zeitraum der Aufhebung durch Valen Foran, bis zu dessen Wiedereinführung durch Ruvo Foran ausgesetzt), weswegen es lange Zeit auch keine offizielle Erlaubnis in Form eines neuen Erlasses benötigte. Erst im Zeitalter der geeinten Welt, unter der Führung der konstitionellen Königin Kara Faronlin gibt es ein Dokument mit Auflagen, welche dies einem offiziellen Beruf gleichstellen.
Auflagen
- Das Ungeborene darf nur bis zum maximal 4. Mond der Schwangerschaft der Frau entfernt werden.
- Vor Inanspruchnahme der Dienstleistung ist ein schriftliches Ansuchen an das Königshaus zu stellen, um die Gründe einer Entfernung des Ungeborenen zu Erläutern. Dies kann abgelehnt werden.
- Seitdem die Schwangerschaft mittels eines Urintests (Kräuterkundige tauchen ein Leinentuch, das mit einer Kräutertinktur getränkt wurde in den Urin der Frau. Färbt dieses sich bläulich, gilt die Schwangerschaft als erwiesen) nachgewiesen werden kann, muss die Frau die Schwangerschaft mittels dieses Tests beweisen, ehe sie die Dienste der Dortweltsenderin in Anspruch nehmen darf.
- Die Frau, welche die Dienste einer Dortweltsenderin in Anspruch nahm, darf diese erst nach frühestens 5 Zwölfmonden wieder in Anspruch nehmen.
- Die Schwangere muss während Prozedur bei vollem Bewusstsein bleiben und darf auch keine Tränke oder Tinkturen benutzen, um sich zu betäuben. Dies dient zum sofortigen Erkennen, etwaiger Verletzungen. Auch dient dies dazu, die Frau zu einem vorherigen Einlenken zu bewegen, ihre Entscheidung zu überdenken, ist die Prozedur doch mit großen Schmerzen verbunden.
- Es dürfen ausschließlich bestimmte Werkzeuge verwendet werden, welche vor der Prozedur zwingend im Feuer gereinigt werden müssen.
- Der Prozedur ist in jedem Fall ein offiziell vom Land anerkannter Kräuterkundiger beizuwohnen, welcher den Gesundheitszustand überwacht, sowie die korrekte Verwendung der Werkzeuge.
- Dem Ungeborenen muss aufgrund des Dortwelt-Glaubens ein Name gegeben werden.
- Der Beruf darf ausschließlich von Frauen ausgeführt werden.
- Der Beruf ist nur unter Aufsicht einer alten Dortweltsenderin erlernbar. Erst nach 100 Sendungen, bei jener die neue Senderin assistiert, darf sie offiziell und alleine dem Beruf nachgehen.
Werkzeuge
Es darf ausschließlich Werkzeug aus Metall verwendet werden, welches vor der Prozedur in Feuer vor Keimen und sonstigen Verunreinigungen gereinigt werden muss.
Die Werkzeuge dürfen anschließend nicht mehr berührt werden, bis sie auf die richtige Temperatur abgekühlt sind. Ein Kräuterkundiger bestätigt dies mittels eines Blattes der Kreuzharke, welches er auf das Werkzeug legt. Da die Blätter Temperaturempfindlich sind, weiten sich die Blattadern bei hoher Temperatur. Ziehen sich diese wieder zusammen, sind die Werkzeuge auf die korrekte Arbeitstemperatur abgekühlt.
- Eine Spreizzange mit flachen und breiten Enden dient zur Dehnung der Scheide.
- Eine weitere Spreizzange mit kleinen, nach außen gedrehten Haken dient zur Dehnung des Muttermundes.
- Ein schmales Rohr, mit einem am Ende befindlichen Rückschlagventil und einer dünnen, in mittels einer Verlängerung drehbaren, Kanüle an der Spitze dient zur Absaugung des Ungeborenen. Am Ende des Rohres befindet sich ein Mundstück, mit dem die Senderin ein Vakuum erzeugen kann.