Chóire Fjenéis

Aus Arenbór - Lore
Illustration des Gesetzesblattes des Chóire Fjenéis

Das Chóire Fjenéis ist ein Grundrecht des Menschen, dass er im Falle einer Straftat und einem folgenden Prozess so lange als Unschuldig gilt, bis die Schuld eindeutig bewiesen wurde.

Hintergrund

War es bisher zur Verkündung der Gesetzgebung nur dem Adel vorbehalten, im Falle eines Verbrechens einen ordentlichen Prozess zu erhalten, konnte das gemeine Volk jederzeit nur nach bloßer Anschuldigung bestraft oder exekutiert werden.

In Valens Augen eine Ungerechtigkeit und da er dem Volk als sehr zugetan galt, erließ er jene Gesetzgebung und verkündete sie schließlich zum Fest des Zwölfmondwechsels im 378ZM.

Bedauerlicherweise hielt man sich nur innerhalb Garans an jene Gesetzgebung, während die Truchsesse in Bralan diese oft, zumeist ohne Konsequenzen, ignorierten.

Im Zeitalter der geeinten Welt ließ die gewählte Königin Kara Faronlin den Gesetzestext ändern, da fortan ein Prozess nicht mehr mit dem König als alleinigem Entscheidungsträger geführt wurde, sondern ein Gremium aus richtenden Menschen (meist bestehend aus dem Adel) über die Schuld und entsprechende Verurteilung entschieden.

Etymologie

Die Worte Chóire Fjenés stammen aus dem Gádiśchen.

Chóire ['Schor-je'] - Schuld

Fjenéis ['Fjenweis'] - Beweis

Gesetzestext Urversion

"Am 1. Tage des 1. Mondes im 378 Zwölfmond verkündet der Lande Garans König, Valen Foran, Sohn von Senet Foran, im Blute Garan Forans, das fortan jeder Bürger frei von Schuld sei, bis jene Eindeutigkeit in des Königs Gewissheit läge. Dies gelte von nun an, bis zum Ende der Menschheit durch die Götter höchstselbst."

Gesetzestext Neuversion in der konstitutionellen Monarchie

"Am 17. Tage des 10. Mondes im 12 Zwölfmond des neuen Zeitalters verkündet der Lande Garans und Bralans frei gewählte Königin Kara Faronlin, Vertreterin der Interessen des Volkes, Führerin der Gesellschaft, Verfechterin von Gerechtigkeit und Regentin des Adelsgremiums,, das fortan jeder Bürger frei von Schuld sei, bis jene Eindeutigkeit in der Gewissheit der Richtenden läge. Dies gelte von nun an, bis zum Ende der Menschheit durch die Götter höchstselbst."