Fenni Ortel

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Fenni Ortel war die Gattin von Helto Foran. Ihre Eheschließung im Alter von 13 Zwölfmonden und der darauf folgende Tod ihres Mannes führten zu einem gesellschaftlichen Eklat in Garan und waren der direkte Auslöser für das Jünglingsschutzgesetz.

Zeitangaben

Geboren am 21T/2M/801ZM im Zeitalter der Menschenherrschaft in Creste
Gestorben am 02T/3M/853ZM im Zeitalter der Menschenherrschaft in Ufen

Volk

Menschen aus Garan

Beschreibung

In zeitgenössischen Berichten wird Fenni Ortel nach dem Tod ihres Mannes als eine verschlossene und melancholische Frau beschrieben. Während sie in ihrer frühen Jugend als Spielball politischer Interessen galt, war ihr späteres Leben von gesellschaftlicher Isolation geprägt. Porträts aus ihrer Zeit als Witwe zeigen sie oft in schlichter, dunkler Kleidung, fernab der prunkvollen Mode des Hofes von Rongvar.

Hintergrund

Fenni stammte aus dem niederen Adel von Creste. Im Zwölfmond 814ZM wurde sie mit dem deutlich älteren Helto Foran verheiratet. Die Ehe, die nur wenige Monde hielt, endete mit dem mysteriösen Tod Heltos in Ostsand. Obwohl Fenni offiziell nie einer Straftat beschuldigt wurde, hielten sich in der Bevölkerung und im Adel hartnäckige Gerüchte, sie oder ihre Familie hätten den Giftmord initiiert, um sich des exzentrischen Helto zu entledigen.

Diese "Schuld durch Gerüchte" verfolgte sie ihr gesamtes restliches Leben. Trotz ihres Status als Witwe eines Foran fand sich im gesamten Adel von Garan kein Bewerber für eine erneute Eheschließung; potenzielle Gatten fürchteten entweder den Zorn des Königs oder das vermeintlich "unglücksbringende" Erbe der Ortel.

Fenni zog sich schließlich aus Rongvar zurück und lebte die letzten Zwölfmonde ihres Lebens in relativer Armut und Einsamkeit in der abgelegenen Region Ufen. Sie verstarb dort im Zwölfmond 853ZM im Alter von 52 Zwölfmonden. Berichte lokaler Chronisten vermerken ein plötzliches Herzversagen als Todesursache, wobei oft betont wurde, dass sie "ohne Klage und ohne Erben" von der Welt ging. Mit ihrem Tod erlosch das Interesse an dem einstigen Skandal endgültig.