Jünglingsschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. März 2026, 13:04 Uhr
Das Jünglingsschutzgesetz (offiziell: Edikt zur Wahrung der jugendlichen Unversehrtheit) war eine gesetzliche Verordnung im Königreich Garan, die im Jahr 815ZM von Dalor Foran erlassen wurde. Es legte erstmals ein reichsweit verbindliches Mindestalter für Eheschließungen fest.
Hintergrund
Der unmittelbare Anlass für das Gesetz war die skandalöse Eheschließung von Helto Foran mit der damals erst 13 Zwölfmonde alten Fenni Ortel sowie Heltos darauffolgender Tod unter dubiosen Umständen in Ostsand. Um die moralische Integrität der Dynastie Foran zu wahren und künftige Blutfehden oder Giftanschläge aus Gründen der Familienehre zu verhindern, sah sich König Dalor gezwungen, das Gewohnheitsrecht durch eine kodifizierte Altersgrenze zu ersetzen.
Inhalt
Das Gesetz umfasste zwei wesentliche Kernpunkte:
- **Mindestalter:** Eheschließungen innerhalb des Herrschaftsbereichs von Garan waren fortan nur zulässig, wenn beide Ehepartner 18. vollendete Zwölfmonde erreicht hatten.
- **Nichtigkeitsklausel:** Jede Verbindung, die vor Erreichen dieses Alters eingegangen wurde, galt vor dem Gesetz als nicht existent. Eventuelle Nachkommen aus solchen Verbindungen wurden als illegitim eingestuft.
Auswirkungen
Das Jünglingsschutzgesetz gilt als einer der wichtigsten gesellschaftspolitischen Meilensteine in der Regierungszeit von Dalor Foran. Es beendete die Praxis der extrem frühen Kindverlobungen und -hochzeiten, die im niederen Adel zur Sicherung von Erbansprüchen verbreitet waren. In der Rechtsgeschichte von Arenbór wird es oft als ergänzendes Werk zum Dalor’schen Gesetz betrachtet, da es die staatliche Kontrolle über private Lebensverhältnisse weiter festigte.
Gesetzestext
"Am 1. Tage des 1. Mondes im 815. Zwölfmond verkündet der Lande Garans rechtmäßiger König Dalor Foran, Sohn von Castan Foran, im Blute Garan Forans, dass fortan die Eheschließung in Garan nur jenen gestattet sei, welche den 18. vollendeten Zwölfmond erreicht haben, auf dass die Unschuld der Jugend gewahrt und der Friede der Geschlechter gesichert bleibe. Dies gelte von nun an, bis zum Ende der Menschheit durch die Götter höchstselbst."