Prémár Náct

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Das Prémár Náct war das Recht des Königs, bei einer Eheschließung im gemeinen Volk die erste Nacht mit der Ehefrau zu verbringen.
Verweigert sich die Braut dem König, wird sie bestraft, oder die Ehe annulliert.
Der König konnte sich dem Recht jedoch nach eigenem Ermessen auch verweigern.

Das Gesetz wurde von Bartel Foran, dem dritten König Bralans, im 113 Zwölfmond im Zeitalter der Menschenherrschaft verabschiedet.
Im 198 Zwölfmond wurde das Gesetz vom letzten König Bralans, Sendur Foran, wieder aufgehoben.

Hintergrund

Bartel galt als kaltherziger König, mit großem Drang zur Soziopathie, wiewohl auch ausschweigender Sexualität. Um seinen Gelüsten mehr Befriedigung zu verschaffen, ließ er Gespielinnen in sein Zimmer bringen.

Da Eheschließungen üblicherweise vor den Augen des Königs stattfanden und er die zahlreichen berückenden Damen erblickte, erweckten diese seinen Drang, mit ihnen den Beischlaf zu vollziehen. Durch seine Stellung als König verabschiedete er also das Gesetz Prémár Náct, um auf offiziellen Wege mit den Ehefrauen die Nacht verbringen zu dürfen.

Gesetzestext

"Am 1. Tage des 9. Mondes im 113 Zwölfmond verkündet der Lande Bralans König, Bartel Foran, Sohn von Tennek Foran, im Blute Bralan Forans, das fortan der König das Recht innehält, der Eheschließung erste Nacht im Schoße des Eheweibes zu verbringen."

Etymologie

Die Worte des Gesetzes setzen sich aus den Gádiśchen Wörtern für "Das Erste" (Prémár ['Prei-Maar'] ) und Nacht (Náct['Naakt']) zusammen.