Erlass der Eigenwahl

Aus Arenbór - Lore

Als Erlass der Eigenwahl gilt jene gesetzliche Festlegung, dass Frauen des Adels nicht mehr durch Feilbietungen oder durch ein Wittum mit adeligen Männern vermählt werden, wie es zuvor in der Dynastie Foran gebräuchlich war, sondern frei ihre Partner und Eheschließungen bestimmen dürfen.

Die Gesetzgebung wurde von Kara Faronlin als erste konstitutionelle Königin der Länder Bralan und Garan einen Mond nach ihrer Krönung am 17T/10M/12ZM im Zeitalter der geeinten Welt verkündet.

Hintergrund

Im vergangenen Zeitalter der Menschenherrschaft war es Usus, dass Frauen aus adeligem Hause dem König oder einem Königlichen Verwandten feilgeboten wurden. Das ehelichen einer Bürgerlichen war nur in wenigen Fällen geduldet.
Oftmals wurden so Frauen gegen ihren Willen in eine Ehe gezwungen oder rein auf das Gebären und Großziehen königlichen Nachwuchses beschränkt.
Setzten sich die Menschen in Garan bereits in den letzten Zwölfmonden des Zeitalters für mehr Liberalität in ihrer Gesellschaft ein (wie z.B. die Duldung von Gleichgeschlechtlichen Liebschaften nach dem Marsch der Gleichheit oder die später daraus resultierende Verabschiedung des Dalor'schen Gesetzes), so waren die Gepflogenheiten in Bezug auf Eheschließung und Erhaltung der Blutlinie noch immer sehr rückständig.

Durch die Befreiung von Bralan vorm Joch Garans wurden zahlreiche Gesetzesänderungen vorgenommen, die zu Gunsten des Volkes getroffen wurden.
Als die gewählte Königin Kara schließlich zu einer Eheschließung und Zeugung königlichen Nachwuchses angehalten wurde, setzte sie sich vorwiegend für die Selbstbestimmtheit der Frau und dem freien Recht zur Partnerwahl ein, da sie ihren Gemahl selbst, und schließlich nur aus Liebe heiraten wolle.
Der noch recht frisch erdachten konstitutionellen Monarchie saß der Königin ein Gremium aus Vasallen, Grafen und Lehnsherren zur Seite, die schließlich als Vertreter des Volkes dem Erlass von Kara zustimmten, so dass dieser Gültigkeit erlangte.

Gesetzestext

"Am 17. Tage des 10. Mondes im 12 Zwölfmond des neuen Zeitalters verkündet der Lande Garans und Bralans frei gewählte Königin Kara Faronlin, Vertreterin der Interessen des Volkes, Führerin der Gesellschaft, Verfechterin von Gerechtigkeit und Regentin des Adelsgremiums, dass fortan die Eheschließung auf freiem Wählen, beidseitigem Willen und gegenseitigem Zustimmen erfolge. Dies gelte von nun an, bis zum Ende der Menschheit durch die Götter höchstselbst."